Veranstaltungen
Keine Veranstaltungen gefunden
Keine Veranstaltungen gefunden
Einladung zur Mitgliederversammlung
NUR FÜR MITGLIEDER DES VEREINS
Der Vorstand des Wittenauer SC Concordia 1910 e.V. lädt zur
Mitgliederversammlung, gemäß § 24 der Satzung, ein.
Die Mitgliederversammlung findet am:
Freitag, 12. Januar 2024, um 19:00 Uhr,
im Vereinslokal, „Conco Treff“,
Göschenstraße 9-28, 13437 Berlin statt.
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Verlesung / Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023
TOP 3: Ehrungen
TOP 4: Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 5: Bericht des Jugendleiters
TOP 6: Bericht des Kassenwartes
TOP 7: Bericht der Kassenprüfer
TOP 8: Aussprache zu den Berichten
TOP 9: Entlastung des Vorstandes
Top 10: Bestätigung der Jugendleitung
Top 11: Satzungsänderung
Änderung des § 27 (1) der Satzung
ALT:
(1) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden;
b) dem 2. Vorsitzenden;
c) dem Kassenwart.
NEU:
(1) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden;
b) dem 2. Vorsitzenden;
c) dem Geschäftsführer nach § 30 BGB;
d) dem Kassenwart.
Änderung des § 15 (1) der Satzung
ALT:
(1) Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung;
b) der Vorstand gemäß § 26 BGB (1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart);
c) der Geschäftsführer nach § 30 BGB;
d) der 3. Vorsitzende;
e) der stellvertretende Kassenwart;
f) der Protokollführer;
g) der stellvertretende Protokollführer;
h) die Abteilungsführer.
NEU:
(1) Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung;
b) der Vorstand gemäß § 26 BGB (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer nach § 30 BGB, Kassenwart);
c) der 3. Vorsitzende;
d) der stellvertretende Kassenwart;
e) der Protokollführer;
f) der stellvertretende Protokollführer;
g) die Abteilungsführer.
Änderung des § 28 (1) der Satzung
ALT:
(1) Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) den drei Mitgliedern des Vorstandes nach § 26 BGB;
b) dem 3. Vorsitzenden;
c) dem Geschäftsführer nach § 30 BGB;
d) dem stellvertretenden Schatzmeister;
e) dem Protokollführer;
f) dem stellvertretenden Protokollführer;
g) dem Jugendleiter;
h) die Abteilungsführer.
NEU:
(1) Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) den vier Mitgliedern des Vorstandes nach § 26 BGB;
b) dem 3. Vorsitzenden;
c) dem stellvertretenden Schatzmeister;
d) dem Protokollführer;
e) dem stellvertretenden Protokollführer;
f) dem Jugendleiter;
g) die Abteilungsführer.
Änderung des § 12 der Satzung
NEU:
(13) Säumige aktive Mitglieder können nach mehr als drei monatigen Beitragsrückstand vom Vorstand des Vereines vom Spiel- / Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.
Änderung des § 17 (1) der Satzung
ALT:
(1) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und in den Abteilungsversammlungen steht allen Mitgliedern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu.
NEU:
(1) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und in den Abteilungsversammlungen steht allen Mitgliedern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu. Voraussetzung für das Stimmrecht ist eine mindestens vier monatige Mitgliedschaft im Verein.
Änderung des § 24 (3) der Satzung
ALT:
(3) Der Termin der Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand 4 Wochen vorher, per Veröffentlichung
a) in der Fußballwoche;
b) im Internet auf der Homepage des Vereins;
c) in den Vereinsschaukästen;
d) am Info-Brett des Vereinslokals;
bekannt gegeben.
NEU:
(3) Der Termin der Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens 4 Wochen vorher, per Veröffentlichung
a) im Internet auf der Homepage des Vereins;
b) am Info-Brett des Vereinslokals;
bekannt gegeben.
Änderung des § 50 der Satzung
ALT:
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 01.02.2019 beschlossen.
NEU:
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 01.02.2019 beschlossen, geändert am 12.01.2024 durch die Mitgliederversammlung.
Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen bis zum
29. Dezember 2023 schriftlich beim erweiterten Vorstand eingegangen sein.
TOP 12: Anträge
TOP 13: Verschiedenes
Der Vorstand